Förderung

Von der Idee zum erfolgreichen Förderprojekt

Die JaBe-Stiftung steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um Ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Ob Sie bereits ein ausgearbeitetes Konzept haben oder noch am Anfang stehen – wir unterstützen Sie als reine Förderstiftung dabei, Ihr Projekt zu finanzieren und damit umzusetzen. Dabei legen wir Wert auf Vielfalt, Innovation und Nachhaltigkeit.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam Projekte für junge Menschen zu starten!

Fördergrundsätze kompakt

  1. Rechtzeitige Antragstellung

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die erst nach der Antragstellung beginnen

  1. Voraussetzungen
  • Der Antragsteller ist gemeinnützig,
  • Die Satzungszwecke müssen mit unseren mindestens in einem Punkt übereinstimmen oder gesondert begründet werden können,
  • das Projekt findet im Rheinland statt.
  1. Nachrangigkeit:

Die Förderung der JaBe-Stiftung ist nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln. Erst nachdem Finanzierungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand ausgeschöpft sind, ist eine Förderung möglich

  1. Förderausschlüsse:
  • Förderungen mit zeitlich unbegrenzter Verpflichtung
  • vor der Finanzierungszusage bereits begonnene Projekte
  • kommerzielle Anbieter/innen und Einzelpersonen
  • Projekte und Vorhaben Dritter, bei denen der Antragssteller nicht Projektträger ist
  • Werbung und Promotion
  • Anträge auf Dauer-/Regelförderungen defizitärer Einrichtungen/Organisationen
  • Anträge auf Darlehen, Bürgschaften, o.Ä.
  • Projekte mit politischer oder religiöser Ausrichtung
  • Projekte, deren Förderung dazu führen würde, dass sich die öffentliche Hand, die diese Projekte zuvor finanziert hat, zurückzieht
  1. Zuschuss

Die Zuwendungen unserer Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten.

  1. Eigenmittel

Mind. 10% der förderfähigen Kosten sind durch den Antragsteller selbst aufzubringen. Diese können auch durch Zuschüsse oder Darlehen Dritter erbracht werden, jedoch nicht durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.

  1. Ausweisung von Zuschüssen

Der Zuschuss der JaBe-Stiftung gilt gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel des Antragstellers (gesonderte Ausweisung). Im Finanzierungsplan für die JaBe-Stiftung sind alle beantragten Zuschüsse aller Förderer vollständig auszuweisen.

  1. Kostensteigerungen

Nachträglich entstehende Mehrkosten werden nicht bezuschusst.  

  1. Wirtschaftlichkeit

Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden  

  1. Zweckbindung und Rückzahlungspflicht

Ein Nachweis des Projektpartners ist erforderlich, der belegt, dass er die Zuschüsse zweckentsprechend verwendet. Andernfalls ist er zur Rückzahlung verpflichtet.

Projektförderung in einfachen Schritten

  Vorab-Check
  Antrag
  Prüfung
  Bewilligung
  Mittelabruf
  Abschlussbericht

Los geht’s

Der Vorab-Check wurde erfolgreich abgeschlossen und hat ergeben, dass unsere Ziele und Ihr Projekt zusammenpassen?

Die Förderrichtlinien wurden von Ihnen zur Kenntnis genommen? Dann kann es ja losgehen!

In unseren Formularen finden Sie alle Informationen, die wir benötigen und die Sie beachten sollten. Sie haben dennoch Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Solange das Projekt noch nicht gestartet ist, gibt es keinen Einsendeschluss.

» Bitte reichen Sie alle Unterlagen ausschließlich digital ein!

Downloads

Förderrichtlinien
Antrag Projektförderung
Kosten-Finanzierungsplan
Mittelabruf
Verwendungsnachweis