Förderung
Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen einen Menschen verändern.
Antragstellung
Die JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche verfährt bei der Vergabe von Fördermitteln sehr sorgfältig und nimmt alle eingereichten Projekte und Initiativen ausführlich in Augenschein.
Förderanträge können jederzeit bei uns eingereicht werden – postalisch oder per Mail. Die dazugehörigen Formulare finden Sie etwas weiter unten.
Wir empfehlen sich vorab bei uns zu melden und Ihr Anliegen mit uns besprechen. Dabei können beide Seiten in Erfahrung bringen, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und den Voraussetzungen entspricht, u.a. legen wir größten Wert darauf, Sie und Ihre Einrichtung vorher persönlich kennenzulernen.
Wir bitten darum, uns ausschließlich Förderanträge zu senden, deren Inhalte mit den Förderrichtlinien der JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche übereinstimmen.
Förderrichtlinien kompakt
Unsere Stiftung, die JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, Kinder und Jugendliche im Bildungs-, Ausbildungs- und Erziehungsbereich zu fördern, sowie hilfsbedürftige Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu unterstützen.
Wir sind rein fördernd tätig und setzen ausschließlich Projekte zusammen mit Dritten um, die unseren Stiftungszwecken dienen und deren Gemeinnützigkeit allgemein anerkannt ist.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel wird durch unseren Vorstand und unsere Projektleitung getroffen. Die Zuwendungen unserer Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Zweck der JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung, Ausbildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie Jugendhilfe und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres Alters, ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder infolge einer materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften.
- Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“
- Autonome Selbstverwaltung des Projektes
- Persönlicher Kontakt zu den Projektverantwortlichen
- Transparente Darstellung der Projektarbeit und Finanzierung
- Zukunftsorientierte, nachhaltige Zusammenarbeit
- Keine Erzeugung finanzieller Abhängigkeit
- Vorranging regionale Projektförderung in Nordrhein-Westfalen
- Förderempfänger oder Antragsteller ist eine steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft
- Satzungszwecke des Förderempfängers müssen mindestens in einem Zweck mit unseren Stiftungszwecken übereinstimmen
- Anträge müssen vollständig und rechtzeitig vor Beginn eingereicht werden
- Förderempfänger und alle im Projekt Mitarbeitenden sind rechtlich und fachlich in der Lage, das Projekt zu konzipieren und zu realisieren
- Eigenmittel in Höhe von 10% der Gesamtkosten sind vom Antragsteller aufzubringen und anderweitig zur Verfügung stehende Fördermittel auszuschöpfen, z.B. öffentliche Zuschüsse
- Ergänzung durch Zuschüsse anderer Förderorganisationen möglich.
- Inhalt des Projektes liegt außerhalb unseres Stiftungszwecks
- Förderempfänger erfüllt nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
- Anträge auf Dauer-/Regelförderungen defizitärer Einrichtungen/Organisationen
- Anträge von Privatpersonen, die – gleich aus welchem Grund – in Not geraten sind
- Anträge auf individuelle Behandlungs- und Therapiekosten
- Anträge auf Darlehen, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
- Anträge von bereits laufendenden Projekten oder auf die Bereitstellung von Ausfallfinanzierungen
- Anträge zur Förderung von Projekten mit politischer oder religiöser Ausrichtung
- Anträge auf Kostenübernahmen nach Abschluss von geförderten Projekten oder Programmen
- Anträge für Projekte oder Programme, deren Förderung dazu führen würden, dass sich die öffentliche Hand, die diese Projekte zuvor finanziert hat, zurückzieht
Grundlage jeder Projektförderung ist die jeweils gültige Fassung unserer Förderrichtlinien unter „Downloads“ bei Antragstellung. Soweit abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese ergänzend.
Anträge können ganzjährig, elektronisch oder postalisch mithilfe unserer Formulare eingereicht werden.
Einzureichen sind der vollständig ausgefüllte Förderantrag, die Kopie des Freistellungsbescheides, die Kopie der aktuellen Vereinssatzung sowie der Kosten- und Finanzierungsplan.
Antragssteller übernehmen die konzeptionelle, personelle und betriebswirtschaftliche Verantwortung für das beantragte Projekt.
Änderungen von Projektangaben nach Antragstellung sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Anträge von bereits bestehenden Förderpartnern sind jährlich neu einzureichen und unterliegen den gleichen Kriterien.
Jeder Antragsteller erhält (nach Eingang des vollständigen Antrages) eine Eingangsbestätigung – bevorzugt per E-Mail.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt unaufgefordert eine Rückmeldung.
Der Vorstand entscheidet in Zusammenarbeit mit der Projektleitung über die Vergabe der Fördermittel. Es bestehen weder Ansprüche auf Begründungen von Ablehnungen noch Rechtsansprüche auf Zuwendungen.
Ablehnungen erfolgen grundsätzlich schriftlich – bevorzugt per E-Mail.
Über die Bewilligung beantragter Mittel wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid zugestellt, der über Art, Höhe und erteilte Auflagen Auskunft gibt.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anforderung des Antragstellers per Mittelabruf (siehe Downloads).
Die Auszahlung erfolgt zeitnah und kann, sofern im Bewilligungsbescheid festgelegt, auch in Raten erfolgen.
Der Förderempfänger stellt unserer Stiftung eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung aus.
Der Förderempfänger verpflichtet sich, die ihm zugewandten Mittel ausschließlich für den im Antrag beschrieben Zweck und damit für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden.
Bewilligte Fördermittel, die 12 Monate nach Zusage nicht abgerufen werden, verfallen, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine spätere Verwendung vereinbart wird.
Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Projektes ist innerhalb von 3 Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt.
Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. eine Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen.
Das Formular für den Verwendungsnachweis befindet sich unter „Downloads“ bei Förderung.
Änderungen, die sich im Verlauf des Projekts ergeben, sind unverzüglich anzuzeigen und mit uns abzustimmen.
Die geleistete Förderung ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn
- der Empfänger einen zu hohen Zuschuss erhalten hat, weil sich nach der Bewilligung die veranschlagten Gesamtkosten verringert haben oder von anderer Seite neue oder höhere Finanzierungsmittel hinzugekommen sind
- der Zuschuss zu Unrecht insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt worden ist
- der Zuschuss zweckentfremdet eingesetzt wird
- das geförderte Projekt unter Zwangsverwaltung oder -Vollstreckung gestellt wird oder das Insolvenz- oder Konkursverfahren über das Projekt eröffnet wird
- der Mittelempfänger die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung verliert
- der Mittelempfänger eine Satzungsänderung vornimmt und der Satzungszweck nicht mehr die Förderbedingungen der JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche erfüllt
- der Mittelempfänger den Verwendungsnachweis final nicht vorlegt
Unsere Stiftung ist berechtigt, in Publikationen sowie auf unserer Homepage über alle Fördermaßnahmen in Wort und Bild zu berichten. Bildmaterialien sind entgeltfrei und frei von etwaigen Bildrechten zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Antragsteller mitgeteilt wird. Texte werden durch den Antragsteller zusammengestellt und freigegeben.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung o.ä. seitens des Förderempfängers ist rechtzeitig und vorab mit uns abzustimmen.
Downloads
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unsere interaktiven Formulare und senden Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per Mail an:
Projektbüro JaBe-Stiftung
c/o Jan Bettink
Meerhofstraße 23
40670 Meerbusch
info@jabe-stiftung.de
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Mail sowie eine Information über das weitere Vorgehen.
Fragen und Details lassen sich bestenfalls bei einem persönlichen Termin klären.
Nach der Entscheidung durch den Stiftungsvorstand erhält der Antragsteller schriftlich einen Bescheid über die Bewilligung oder die Ablehnung.
Die Zuwendungen der JaBe-Stiftung für Kinder & Jugendliche sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung.
Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung benötigen wir nach Ende des Projekts einen inhaltlichen und finanziellen Bericht. Dieser ist spätestens drei Monate nach dem im Förderantrag genannten Projektende einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Verwendungsnachweis.